ELTERNVERTRETUNG
Liebe Eltern, es gibt viele Möglichkeiten, euch in der Grundschule Twistringen für eure Kinder einzubringen und aktiv am Schulalltag und bei Schulinhalten mitzuwirken!
Auf dieser Seite möchten wir – der Schulelternrat – euch eure Mitwirkungsmöglichkeiten an der Grundschule kurz vorstellen. Außerdem findet ihr hier Informationen über uns sowie nützliche Links zum Thema Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern.
Wie Eltern in der Grundschule Twistringen mitwirken können
Die Elternmitarbeit in der Schule hat viele Facetten. Eltern können und müssen bei wichtigen Entscheidungen im Schulleben ihre Kinder mitwirken. So haben sie die Chance, gemeinsam mit Schüler:innen und Lehrkräften die Schule zu gestalten.
Eltern wirken in der Grundschule Twistringen durch Klassenelternschaften, im Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in der Gesamtkonferenz und in den Fachkonferenzen für einzelne Unterrichtsfächer mit.
Die Mitwirkungsrechte der Eltern werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft und auf Schulebene durch den Schulelternrat wahrgenommen. Diese Elternrechte regelt das Niedersächsische Schulgesetz.
Von diesen Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Außerdem sind sie von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Eltern durch ihre für den Schulvorstand und die Konferenzen gewählten Vertreter:innen eingebunden.
Die Elternvertretungen sind in ihrer Arbeit unabhängig. Schulleitungen und Schulbehörden haben die Elternvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen. Sie haben jedoch keine Aufsichtsbefugnisse und kein Weisungsrecht. Eingriffe in die Arbeit der Elternvertretungen sind daher unzulässig.
Schulelternrat
Wir als Schulelternrat setzen uns für die Interessen aller Eltern der Grundschule Twistringen ein. Wir arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Das Wohl aller Kinder steht für uns an oberster Stelle, alle unsere Mitglieder führen ihr Amt in eigener Verantwortung und unparteiisch aus. Vertraulichkeit ist unser oberstes Gebot. Private Angelegenheiten einzelner Schüler:innen und Lehrkräfte dürfen wir nicht behandeln.
Alle durch die Eltern gewählten Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenelternschaften sind per Niedersächsischem Schulgesetz Mitglieder des Schulelternrates. Wir setzen uns also aus allen Klassenelternvertreter:innen der Schule zusammen.
Der Schulelternrat wird alle zwei Jahre neu gewählt. Die Wahlen finden innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende der Sommerferien statt.
Dem Schulelternrat steht ein/e Vorsitzende/r vor, die/der alle Mitglieder des Schulelternrates nicht nur zweimal im Jahr zu einer Sitzung einlädt und diese leitet, sondern auch alle Eltern der gesamten Grundschule Twistringen vertritt. Die/der Vorsitzende hält dabei engen Kontakt zur Schulleitung und bildet damit ein enges Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft.
Der Schulelternrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Unsere aktuelle Geschäftsordnung findet ihr hier: 20240923_Geschäftsordnung_Schulelternrat_GSTwistringen
Aus unserer Mitte wählen wir Vertreter:innen für die Gesamtkonferenz und den Schulvorstand, Vertreter:innen für die Fachkonferenzen und ein/e Vertreter:in sowie eine/n Stellvertretende/n für den Kreiselternrat:
Bei Problemen und Fragen das Schulleben betreffend ist der Schulelternrat für euch unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: eltern-gs-twistringen@web.de
Vorsitzende des Schulelternrates: Patricia Stanik
Stellvertretende Vorsitzende des Schulelternrates: Katja Kröger
Weitere interessante Links:
Niedersächsisches Schulgesetz: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/niedersachsisches_schulgesetz/das-niedersaechsische-schulgesetz-6520.html
Schule und Recht in Niedersachsen: http://www.schure.de/
Niedersächsisches Kultusministerium: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/
Bildungsportal Niedersachsen – Mitwirkung der Elternvertretung in der Schule: https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/mitgestaltung/mitwirkung-der-eltern-und-erziehungsberechtigten
Landeselternrat – Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen: Leitfaden-Elternarbeit-1.pdf
Stand: November 2024